Organisations­struktur

Organe

Organe des AAA sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und wird mit einer Fachtagung verbunden. 

Die Mitgliedschaft besteht vor allem aus staatlich anerkannten Pflegeschulen deutschlandweit, die neben Schulverbünden und Hochschulen als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden können. Darüber hinaus können Personen oder Institutionen als außerordentliche Mitglieder den AAA finanziell oder ideell unterstützen, in dem Fall jedoch ohne Wahlrecht. Personen, die sich im Rahmen einer ordentlichen Mitgliedschaft langjährig für den AAA eingesetzt und verdient gemacht haben, können die Ehrenmitgliedschaft verliehen bekommen.

In jedem Fall entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in die Mitgliedschaft des AAA. Der Vorstand besteht i.d.R. aus einer/einem Vorsitzenden und ein bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem erweiterten Vorstand, der wiederum mit bis zu 7 Personen besetzt sein kann.

Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder der AAA-Fachgesellschaft können staatlich anerkannte oder genehmigte Pflegeschulen (in allen Formen), Schulverbünde, Hochschulen und Weiterbildungsstätten werden.


Außerordentliche und fördernde Mitglieder können Personen oder Institutionen werden, die die Ziele und Aufgaben der AAA-Fachgesellschaft ideell oder finanziell unterstützen. Sie können an der Aufgabenerledigung ohne Wahl- und Stimmrecht mitwirken. Über den Aufnahmeantrag entscheidet in beiden Fällen der Vorstand.