
Tarifliche Ausbildungsgehälter steigen weiter
14. August 2026Anstelle einer grundlegenden Verbesserung der Pflegeversicherung wurde mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ein Kostendämpfungsgesetz vorgelegt. Die breite und deutliche Kritik zahlreicher Verbände an diesem Entwurf hat das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung noch vor der Sommerpause gestoppt.
Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V tragen aktuell die Kritik mit einer Petition in die Breite.
Ein Großteil des Pflegebedarfs wird in Deutschland von Angehörigen gedeckt. Ohne Lobby sind diese die ersten bei denen Sparmaßnahmen angesetzt werden. Dabei übersieht der Gesetzesentwurf die Relevanz dieser Carearbeit auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive.
Der AAA unterstützt die Petition „Pflegereform ja – aber nicht auf Kosten pflegender Angehöriger“ von wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V.. Die Inhalte der Petition decken sich mit unseren Forderungen.
Zur Petition: https://innn.it/keine-kuerzungen
Auszug aus den Forderungen der Petition
“1. Verhinderungspflege erhalten
Die Verhinderungspflege muss als eigenständiger Leistungsanspruch erhalten bleiben. Sie ist eine flexible, niedrigschwellige Entlastung für pflegende An und Zugehörige. Transparente und unbürokratische Abrechnungsverfahren müssen eine individuelle, bedarfsgerechte Nutzung für Pflegehaushalte ermöglichen.
2. Keine Kürzung der Rentenpunkte
Pflegende An- und Zugehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die pflegerische Versorgung in Deutschland. Ihre Rentenansprüche dürfen nicht gekürzt werden. Wer Pflege übernimmt und dadurch Erwerbsarbeit reduziert oder aufgibt, braucht eine armutsfeste Altersabsicherung.
3. Pflegegrad 1 differenziert absichern
Menschen mit Pflegegrad 1 haben sehr unterschiedliche Unterstützungsbedürfnisse. Statt pauschale Leistungen zu streichen, braucht es differenzierte, alltagsnahe und präventive Angebote, die Selbstständigkeit fördern und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
4. Bestehende Beratung erhalten und einbinden
Eine neue Pflegebegleitung muss bestehende Beratungsverhältnisse und unabhängige Strukturen stärken, nicht ersetzen. Pflegebedürftige und Angehörige benötigen Kontinuität, Vertrauen und Wahlfreiheit. Anerkannte unabhängige Beratungsstellen sind deshalb verbindlich einzubeziehen.
Pflegekurse und Schulungen in der Häuslichkeit dürfen 2027 nicht ausgesetzt werden. Auch die Videoberatung muss Familien beim verpflichtenden Beratungseinsatz über März 2027 hinaus auf Wunsch offenstehen.
5. Keine Verschärfung der Pflegegradeinstufung
Die Schwellenwerte der Pflegegrade dürfen nicht willkürlich angepasst werden. Pflegebedürftigkeit darf nicht rechnerisch kleingerechnet werden, um Leistungen zu begrenzen. Stattdessen braucht es eine Weiterentwicklung hin zu einem transparenten Verfahren, das sich stärker an den tatsächlichen Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsbedürfnissen der Menschen orientiert.
6. Prävention und Rehabilitation konkret machen
Eine Pflegereform muss konkret regeln, wie Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in ihrer Belastungssituation unterstützt werden. Dazu gehören:
- verbindliche, finanzierte und leicht zugängliche Leistungen zur Gesundheitsförderung,
- Beratung und Schulungen zu aktiven Präventionsmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Stabilisierung der häuslichen Versorgung sowie zum Erhalt der körperlichen und psychischen Gesundheit.
- Entlastungsangebote für pflegende An- und Zugehörige,
7. Pflegebedürftige Kinder, Eltern und Young Carers mitdenken
Pflegebedürftige Kinder, ihre Eltern sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung müssen in der Reform explizit und besser berücksichtigt werden. Ihre besonderen Bedarfe benötigen eigene, verlässliche und niedrigschwellige Unterstützungsangebote – von Entlastung und Beratung bis hin zu psychosozialer Begleitung und flexiblen Leistungen.
9. Sozialraumbudget flexibel nutzbar ausgestalten
Das geplante Sozialraumbudget muss die flexible und bewährte Nutzung des heutigen Entlastungsbetrags ermöglichen. Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen benötigen einfache, verständliche und alltagstaugliche Möglichkeiten, um niedrigschwellige Unterstützung vor Ort nutzen zu können – ohne zusätzliche Bürokratie oder den Verlust bestehender Entlastungsstrukturen.” (Petition von Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V, 2026, Veröffentlicht auf innn.it, letzter Abruf: 21.8.26).
Pflegereform ja – aber nicht auf Kosten pflegender Angehöriger. Der AAA unterstützt zusammen mit vielen weiteren Pflegeverbänden die Forderungen von Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V. Lesen sie hier die Forderungen: innn.it/keine-kuerzu…
— AAA-Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland e. V. (@aaa-deutschland.bsky.social) 21. August 2026 um 11:21


