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Baden-Württemberg Drucken E-Mail

 

Rechtsform Altenpflege- hilfeausbildung Praxisanleiterfortbildung verpflichtend Finanzierung Schule
Schulrecht Ja Ja
160 Std.
z. Zt. 3744 € pro Schüler/Jahr durch das Land Ziel: 4160 €
Höhe der Ausbildungsvergütung Schulgeld Std.Theorie Berufsprakt. Einsätze
Analog zur Vergütung zur Krankenpflege BAT Besonders bei APH zunehmend unter Tarif kein 2100 stationär und ambulant, gerontopsychiatrisch, Klinik

 

  • Ausbildungscheck
  • Die Landesregierung Baden-Württemberg beschloss im Herbst 2005 eine Rechtsverordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der  Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verordnung – AltPflAusglVO ). Der KVJS wurde mit der Durchführung des Ausgleichsverfahrens beauftragt. Das Ausgleichsverfahren begann am 1. Januar 2006. Am Ausgleichsverfahren nehmen alle in Baden-Württemberg tätigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AltPflG teil.

 

 
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