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| Rechtsform | Altenpflege- hilfeausbildung | Praxisanleiterfortbildung verpflichtend | Finanzierung Schule | | Schulrecht | Ja | Ja 160 Std. | z. Zt. 3744 € pro Schüler/Jahr durch das Land Ziel: 4160 € | | Höhe der Ausbildungsvergütung | Schulgeld | Std.Theorie | Berufsprakt. Einsätze | | Analog zur Vergütung zur Krankenpflege BAT Besonders bei APH zunehmend unter Tarif | kein | 2100 | stationär und ambulant, gerontopsychiatrisch, Klinik | - Ausbildungscheck
- Die Landesregierung Baden-Württemberg beschloss im Herbst 2005 eine Rechtsverordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verordnung – AltPflAusglVO ). Der KVJS wurde mit der Durchführung des Ausgleichsverfahrens beauftragt. Das Ausgleichsverfahren begann am 1. Januar 2006. Am Ausgleichsverfahren nehmen alle in Baden-Württemberg tätigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AltPflG teil.
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